Der Kreistag möge beschließen:
Zu den 4 Punkten des Beschlusses wird ein Punkt 5. angefügt mit dem
folgenden Wortlaut:
„5. Die IT-Kooperation mit den Kreisen Segeberg und Herzogtum Lauenburg
darf nicht zu einem Stellenabbau in der Kreisverwaltung führen.“