Antrag zur Änderung der Hauptsatzung


Der Kreistag möge beschließen:

1. Die Hauptsatzung des Kreises Stormarn wird wie folgt geändert:

 „Im § 5, (1) Buchstaben a) – h) wird die Zahl 11 (Mitglieder) geändert in 15 (Mitglieder)“

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Findet dieser Antrag keine Mehrheit, wird beantragt:

2. Die Hauptsatzung des Kreises Stormarn wird wie folgt geändert:

 „Im § 5, (1) Buchstaben a) – h) wird die Zahl 11 (Mitglieder) geändert in 9 (Mitglieder)“

Begründung erfolgt mündlich.