Der Kreistag möge beschließen:
1. Die Hauptsatzung des Kreises Stormarn wird wie folgt geändert:
„Im § 5, (1) Buchstaben a) – h) wird die Zahl 11 (Mitglieder) geändert in 15 (Mitglieder)“
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Findet dieser Antrag keine Mehrheit, wird beantragt:
2. Die Hauptsatzung des Kreises Stormarn wird wie folgt geändert:
„Im § 5, (1) Buchstaben a) – h) wird die Zahl 11 (Mitglieder) geändert in 9 (Mitglieder)“
Begründung erfolgt mündlich.