1. Dezember 2009

Antrag zur Bundesbeteiligung an Kosten der Unterkunft nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Bad Oldesloe, 1.12.2009

Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Behandlung auf der Kreistagssitzung am 11. Dez. 2009

Der Stormarner Kreistag fordert höhere Bundesbeteiligung bei Kosten der Unterkunft nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

Der Stormarner Kreistag möge beschließen:

  1. Der Stormarner Kreistag kritisiert die Entscheidung des Bundeskabinetts, das am 7.Oktober 2009 - auf seiner letzten Sitzung in der 16. Wahlperiode - beschlossen hat, die Bundesbeteiligung an den KdU für ALG II-Beziehende von derzeit 26 % auf bundesdurchschnittlich 23,6 % abzusenken.
    Für Stormarn wird die Absenkung von 25,4 % auf 23 % zu einem Fehlbetrag von 531.000,-- führen und damit zu einer weiteren Aushöhlung der im Grundgesetz garantierten Selbstverwaltung.

  2. Der Stormarner Kreistag fordert die neue Bundesregierung stattdessen auf, die Berechnungsformel für den Anteil des Bundes an der Finanzierung der KdU unverzüglich zu ändern und zukünftig von der tatsächlichen Kostenentwicklung auszugehen.

  3. Der Stormarner Kreistag appelliert an den Schleswig-Holsteinischen Landtag, der erneuten Absenkung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU im Bundesrat nicht zuzustimmen.

  4. Der Landrat wird gebeten, sich in allen ihm zugänglichen Gremien für eine generelle Erhöhung des Bundesanteils an der Finanzierung der KdU und eine neue Berechnungsformel einzusetzen, die sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientiert.
    Dem Kreistag ist über diese Aktivitäten regelmäßig Bericht zu erstatten.

Begründung:
Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft sollte die Kommunen vor zusätzlichen Belastungen schützen und darüber hinaus für eine gesetzlich garantierte Entlastung der Kommunen von 2,5 Milliarden Euro jährlich sorgen. Im Jahr 2010 ist mit einem weiteren Anstieg bei den Unterkunftskosten für SGBII EmpfängerInnen zu rechnen. Durch die Absenkung der Bundesbeteiligung und der zu erwartenden Zunahme der Ausgaben für Unterkunftskosten von 14 auf 16 Mrd. Euro ist eine Mehrbelastung von 2 Mrd. Euro in 2010 zu befürchten. Würde sich die Bundesbeteiligung nicht an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften, sondern an den tatsächlichen Kosten orientieren, dürfte diese nicht abgesenkt, sondern müsste auf ca. 38 % erhöht werden (Zahlen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund).

Für die Fraktion DIE LINKE:

Heiko Winckel-Rienhoff