Der 23. Mai war nicht nur Pfingstsonntag, sondern auch ein besonderer Feiertag: Der 23. Mai ist der deutsche Verfassungstag – am 23. Mai 1959 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. Damit wurde nach der Vernichtung des Nazi- Regimes eine demokratische Verfassung geschaffen, die bemerkenswerte Grundrechte für die Bundesrepublik Deutschland festlegte, z.B. die Würde des Menschen, die Gleichberechtigung von Frau und Mann, die Meinungsfreiheit, die Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die Möglichkeit der Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmittel in Gemeineigentum u.v.m.. Der Anspruch heißt: ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat soll entstehen. Freiheitlich, sozial und demokratisch, das sind Maximen, die nicht nebeneinander oder unabhängig voneinander zu sehen sind. Demokratie heißt Teilhabe: Teilhabe am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben. Teilhaben kann man aber nur, wenn alle Menschen gleiche Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe haben. Und da klaffen Anspruch und Wirklichkeit des Grundgesetzes oft auseinander. Das ist auch in der Kommunalpolitik festzustellen:
- Die politisch gewollte Erosion der Steuereinnahmen, die Verlagerung von Teilen der Kosten der Arbeitslosigkeit auf die Kommunen, die Eingriffe des Landes in den kommunalen Finanzausgleich führen dazu, dass die Kommunen ihre Leistungen für die Bürger/innen wie soziale und kulturelle Einrichtungen (Schwimmbäder, Büchereien, Volkshochschulen, Museen, Musikschulen) nicht mehr finanzieren können und/ oder die Kosten zunehmend auf die Bürger/innen umlegen – das führt zu ungleichen Lebensverhältnissen und zu einer Einschränkung der Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben.
- Wenn immer mehr Menschen in Deutschland von Hartz IV, von Minijobs und Billiglöhnen leben müssen, die Kommunen „Tafeln“ und Schulkinderessen subventionieren müssen und die (Kinder-) Armut steigt, dann ist das eine Missachtung des Sozialstaatsgebots des Grundgesetzes.
- Wenn die kommunalen Bemühungen um Gemeinschaftsschulen durch ein rückwärtsgewandtes Schulgesetz konterkariert werden sollen, dann soll offenbar die soziale Auslese im Schulwesen wieder gefördert werden und gleiche Bildungschancen sollen nicht gewährt werden.
Soziale Gerechtigkeit ist ein Grundgesetzgebot und untrennbar verbunden mit demokratischer Teilhabe. Die Verwirklichung des Grundgesetzes muss auch in der Kommune Tag für Tag umgesetzt werden. Das Grundgesetz ist daher für DIE LINKE eine Anweisung zum politischen Handeln in der Kommune.