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10. Oktober 2011

Das Bildungs- und Teilhabepaket - Für die Armen eine kleine Erleichterung oder ein Flop?

Nach sieben Jahren Hartz-IV-Praxis wurde aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Februar 2010 eine Änderung bezüglich der Leistungen für Kinder notwendig, um ihrem speziellen Bedarf gerecht zu werden.

Anstatt eines neu berechneten Regelsatzes für Kinder, in welchem den speziellen Bedürfnissen Rechnung getragen wird, wie beispielsweise auch vermehrter Bedarf an Kleidung aufgrund von Wachstum, kam beim Gesetzgeber ein „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT) heraus.

Dieses nun eingeführte BuT bringt vielleicht eine kleine Erleichterung für die Familien in Hartz-IV-Bezug, Wohngeldbezieher und Kindergeldzuschlagbezieher mit sich, geht aber am tatsächlichen Bedarf und dem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe vorbei.

In der lebhaften Diskussion von Betroffenen und Fachleuten während der diesjährigen Stormarner Kindertage wurde deutlich, dass für viele betroffene Familien jede weitere Antragstellung zu dem allgemeinen halbjährlichen Antrag mit Schamgefühlen behaftet ist. Es müssen für ein Kind gleich mehrere Anträge gestellt werden: für die Schülerbeförderung und für einen Zuschuss zu Kita- oder Schulessen (wenn dieses überhaupt angeboten wird) und einen Antrag für die Mitgliedschaft im Sportverein oder für Musikunterricht. Hierfür sind zehn Euro im Monat vorgesehen. Eventuell ist ein Antrag für die Nachhilfe zu stellen; hier ist auch noch die Notwendigkeit der Förderung durch die Lehrkraft zu bestätigen. Gewährt wird jedoch Nachhilfe nur, wenn die Versetzung gefährdet ist. Eltern und Schüler werden in diesem Zusammenhang entmündigt, über die Notwendigkeit einer schulischen Förderung zu entscheiden.

All diese vielen Anträge für jedes Kind müssen nicht nur gestellt, sondern auch noch bearbeitet und entschieden werden. Hierdurch entsteht ein riesiger Verwaltungsaufwand: Der Kreis Stormarn musste neue Personalstellen einrichten, allein um die Kontrolle und die Koordination bezüglich der Verwaltung des BuT zu gewährleisten. Anträge müssen je nach Art der Hilfebedürftigkeit beim Job-Center, der Wohngeldstelle oder der Kindergeldstelle gestellt werden. Spätestens hier wird dem Leser deutlich, dass es sich beim BuT um ein riesiges bürokratisches Monstrum handelt, das über Steuergelder finanziert wird. Ein ganz besonderes, von der Regierung unbeachtetes Problem im ländlichen Raum, wie bei uns in Stormarn, ist das äußerst spärliche Angebot des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV), wenn es überhaupt vorhanden ist. Die unzureichende Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmöglichkeiten gerade in kleineren Dörfern verhindert zudem die Inanspruchnahme von Kursen und Nachhilfeangeboten – jüngere Kinder können in den Abendstunden nicht 1,5 Stunden an der Bushaltestelle warten, um nach Hause zu kommen. - Ein PKW ist in armen Familien meistens nicht vorhanden und auch nicht im Regelsatz vorgesehen. Hier ist der Kreis Stormarn gefordert, für ausreichende Mobilität zu sorgen.

Heidi Beutin Sprecherin der Kreistagsfraktion