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28. Mai 2014

Entspannung im Rechtsstreit um Kosten für Schulbegleiter?

Svenja M. (35) drückt wieder die Schulbank. Aber nicht, um einen Abschluss nachzuholen, sondern als Begleiterin eines autistischen Schülers. Sie hilft bei den Aufgaben und beobachtet das Verhalten des Kindes. Zusammen mit den Lehrern erstellt sie individuelle Lehrpläne und trägt so insgesamt dazu bei, den Zugang zur Bildung für ihren Zögling zu erleichtern.

Svenja M. ist nämlich Schulbegleiterin; diese werden immer stärker nachgefragt.

So hat die Lebenshilfe Stormarn zurzeit 75 Schulbegleiter und -begleiterinnen kreisweit an Stormarner Schulen eingesetzt, finanziert vom Kreis Stormarn.

Dieses Finanzierungskonzept war jetzt in Frage gestellt worden. In einem Urteil des Landessozialgerichts wurde der Bedarf für einen Schüler stark zusammengestrichen und die Finanzierung als eine Aufgabe des Landes gesehen.

Der Kreis Stormarn hatte als Konsequenz aus diesem Urteil die Verträge mit den Schulbegleitern gekündigt, um sie auslaufen zu lassen (wie die GEW in einer Pressemitteilung vom 10. März berichtete).

Betroffene Eltern sahen erhebliche Verschlechterungen bei der Förderung ihrer Kinder und die staatliche Fürsorgepflicht eingeschränkt. Sie fürchteten, dass dieser Rechtsstreit um die Kosten der Inklusion auf dem Rücken ihrer Kinder ausgetragen werden sollte. Dies, obwohl die Bundesrepublik die UNO-Resolution über Menschen mit Behinderungen, die die Möglichkeit der gemeinsamen Beschulung behinderter und nicht behinderter Kinder in Allgemeinbildenden Schulen vorsieht, im Februar 2009 ratifiziert hatte.

Der Kreis Stormarn hat sich in Zusammenarbeit mit anderen Kreisen und kommunalen Spitzenverbänden um eine Einigung mit dem Land bemüht. Nachdem das Land nunmehr Kostenrückerstattung signalisierte, findet sich der Kreis bereit, in Vorleistung zu gehen.

Der LINKEN bleibt nach wie vor unverständlich, weshalb zwischen dem Land und den Kreisen nicht schon früher eine einvernehmliche Regelung zugunsten der betroffenen Kinder und ihrer Eltern gefunden wurde.