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21. Februar 2019

Reform von 219a: Informieren bleibt strafbar

MdB Cornelia Möhring zur Abstimmung der Reform des Paragrafen 219a StGB.

„Am Donnerstag wird abgestimmt, das Ergebnis ist nach den heutigen Ausschusssitzungen aber längst klar: Die Regierungsfraktionen halten unverändert an ihrem rechtlich stümperhaften und politisch fatalem Gesetz zur Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch fest. Bislang durften Ärztinnen und Ärzte über Schwangerschaftsabbrüche informieren, wenn sie sie selbst nicht anbieten. Durch die Reform des §219a dürfen Ärztinnen und Ärzte nun auf ihrer Homepage schreiben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Jede weitere Information durch die Fachleute, zum Beispiel zu angewandten Methoden, kann weiterhin zu einer Verurteilung führen. Es ist ihnen lediglich erlaubt, auf Informationen von staatlichen Stellen hinzuweisen. Die CDU hat sich damit auf ganzer Linie durchgesetzt, denn die von der SPD gesteckte Maßgabe, dass Ärztinnen wie Nora Szasz oder Kristina Hänel zukünftig nicht mehr verurteilt werden dürften, wird damit nicht erreicht. Das Informieren über eine medizinische Leistung bleibt strafbar. 

Der Gesetzentwurf wurde in der Anhörung des Rechtsausschusses von der absoluten Mehrheit der Sachverständigen in der Luft zerrissen, sogar als rechtsdogmatischen, groben Unfug bezeichnet. Zu Veränderungen am Entwurf hat das nicht geführt. Diese Ignoranz der SPD gegenüber juristischer Expertise hätte ich mir gegenüber den Befindlichkeiten der Union, die sich von Abtreibungsgegnern treiben lässt, gewünscht. Dann könnten wir morgen die Streichung des 219a feiern. 

Die Bundestagsdebatte ist an diesem Punkt an ein Ende gekommen, aber das wird nur ein vorläufiges sein. Es gibt eine gesellschaftliche Mehrheit, die ganz klar für die Streichung des 219a ist. Diese Mehrheit wird sich nicht mit diesem Kompromiss, der keiner ist, abspeisen lassen. Und DIE LINKE wird im Bundestag dafür sorgen, dass der Frieden, den sich die Union in dieser Frage erhofft, nicht einkehren wird.“