Sehr geehrter Herr Kucinski,
bitte beantworten Sie uns folgende Fragen:
1. Wieviel Kreisstraßen haben einen Grünstreifen?
Die meisten Kreisstraßen haben außerorts einen Grünstreifen., Genaueres kann dazu nicht gesagt werden.
2. Ist es möglich, in den unbebauten Straßenrändern mehrjährige insektenfreundliche Blühpflanzen einzusäen?
Blühpflanzen einzusäen ist prinzipiell möglich. Dafür ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) zuständig. Bevor die Saat ausgebracht wird, muss der Boden aufgebrochen und vom Rasen befreit werden. Die Verkehrssicherheit muss dabei unbedingt beachtet werden. Die Begrenzungspfähle und deren Reflektoren dürfen durch Pflanzen nicht verdeckt werden. Deshalb dürfen Pflanzen nur auf dem Grünstreifen neben den Reflektoren eingesät werden.
3. Gibt es Erkenntnisse, ob sich ca. 60cm hohe Pflanzen negativ auf den fließenden Verkehr auswirken?
Die Pflanzen müssen kurz sein und der Regen muss von der Straße abfließen können.
4. Wie oft werden die unbebauten Straßenränder im Jahr gemäht und ist der Kreis oder sind die Gemeinden zuständig?
Sie werden 2 Mal im Jahr gemäht, dafür ist der LBV zuständig.
Begründung:
Seit Jahren gehen die Insektenbestände massiv zurück. Dabei spielen Insekten in unserem Ökosystem eine wichtige Rolle. Sie sind Nahrungsgrundlage für Vögel, deren Bestand auch massiv zurückgeht. Sie bestäuben Pflanzen und leiten damit eine wichtigen Beitrag für unsere Ernährung. Sie verwerten Pflanzenreste und tote Tiere und sorgen damit für die Remineralisierung des Bodens. Durch die Bepflanzung der Seitenstreifen an den Kreisstraßen wird das Insektensterben zwar nicht gestoppt, aber der Kreis kann mit wenig Aufwand dafür sorgen, dass Insekten mehr Lebensraum erhalten und zumindest dem Insektensterben entgegenwirken.
i.A.
Martina Bornstein