Sehr geehrte Frau Dr. Ulferts, sehr geehrter Herr Krause, sehr geehrter Herr Kucinski, für die Klärung der Faktengrundlage für die die sozialere Gestaltung des ÖPNV im Kreis Stormarn stellt die Fraktion DIE LINKE im Kreis Stormarn folgende Fragen:
1) Für finanziell schwache Hamburger Bürger*innen gibt es die Möglichkeit für den HVV eine Sozialkarte zu erhalten, mit der eine durch die Freie-und Hansestadt Hamburg geförderte Ermäßigung von 21,70 € auf Monats- und Abokarten gewährt wird. Gab es in der Vergangenheit Gespräche mit dem HVV dieses oder ein ähnliches Modell auch für Stormarn zu realisieren? Wo liegen die Gründe dafür, dass Stormarn keine der Hamburger Sozialkarte entsprechende Vereinbarung mit dem HVV getroffen hat?
a) Wie hoch wären die geschätzten Kosten für die Einführung einer der Hamburger Variante entsprechenden Sozialkarte für Bezieher*innen von Leistungen aus dem SGB II (inkl. Aufstocker*innen), des SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz?
b) Wie würden sich die Mehrkosten darstellen, wenn der Kreis ein solches Ticket auch für alle Schüler*innen ab der 10. Jahrgangsstufe und alle Auszubildenden und Berufsschüler*innen im Kreis Stormarn bereitstellen würde?
c) Welche vertraglichen Vereinbarungen mit dem HVV wären hierzu notwendig?
2) Ein wirklich an den verfügbaren Mitteln für Mobilität orientiertes Sozialticket für alle Bezieher*innen von Leistungen aus dem SGB II (inkl. Aufstocker*innen), des SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz ist eine Alternative zum Hamburger Modell, die etwa in Berlin praktiziert wird. Dessen Preis würde sich am in der Berechnung der Grundsicherung angegebenen Betrag für Mobilität orientieren. Derzeit liegt dieser Betrag bei 27,50 € im Monat. Mit einem solchen Ticket müsste natürlich auch die Fahrt nach Hamburg möglich sein.
a) Wie hoch schätzt die Verwaltung des Kreises Stormarn die jährlichen Mehrkosten für die Einführung eines solchen Sozialtickets ein, das sich an der tatsächlich für Mobilität zur Verfügung stehenden Summe orientiert?
b) Wie würden sich die Mehrkosten darstellen, wenn der Kreis ein solches Ticket auch für alle Schüler*innen ab der 10. Jahrgangsstufe und alle Auszubildenden und Berufsschüler*innen im Kreis Stormarn bereitstellen würde?
c) Welche vertraglichen Vereinbarungen mit dem HVV wären hierzu notwendig?
3) Wie hoch sind die durch den Verkauf von Tickets erzielten Einnahmen des HVV im Kreis Stormarn? Für die Fraktion DIE LINKE im Kreistag Stormarn.
Mit freundlichen Grüßen Florian Kautter Stellvertretender Fraktionsvorsitzender