16. Januar 2017

Anfrage zu Gebührenerhöhungen in Krippen und Kitas im Kreis Stormarn

 

An den

Landrat des Kreises Stormarn
Herrn Dr. Henning Görtz

 

Stormarnhaus

Bad Oldesloe

Anfrage an die Kreisverwaltung gem. § 12 der Geschäftsordnung


Sehr geehrte Herr Dr. Görtz,

Im September hat der Landtag auf Antrag der Landesregierung beschlossen an Familien einen Zuschuss von bis zu 100 € pro Kind unter 3 Jahren in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung (Krippe) auszuzahlen. Anträge für dieses „Krippengeld“ wurden an die betroffenen Familien durch die Landesregierung versandt.

Da es zum neuen Kita -Jahr in vielen gemeinden auch Erhöhungen der Gebühren für die Betreuung von Kindern in Krippen und Kitas gibt, besteht die Sorge, dass das „Krippengeld“nicht den Familien zur Entlastung zugute kommt, sondern den kommunalen Haushalten, die es sich über eine Gebührenerhöhung aneignen. So wird es etwa im Kreis Schleswig-Flensburg, in Itzehoe und Rendsburg entsprechende Erhöhungen geben, wie das Flensburger Tageblatt schon in der Ausgabe vom 10.7.2016 berichtete.

Da in Schleswig-Holstein die Kita- und Krippengebühren außergewöhnlich hoch sind, wäre es wünschenswert, dass die Familien hierbei auch in Stormarn tatsächlich entlastet werden. Doch es scheint unklar, ob hier das Krippengeld den Familien zugute kommt.



Ich frage die Verwaltung:

1. In welchen Gemeinden Stormarns werden in diesem Jahr die Gebühren für Kitas und Krippen angehoben und wie hoch fallen diese Anhebungen aus?

2. Gibt es bei den Kita- und Krippengebühren in Stormarn signifikante Unterschiede zwischen den Gemeinden und werden diese in diesem Jahr eher verstärkt oder angeglichen?

3. Welche Begründungen werden für Anhebungen von Kita-und Krippengebühren von den Gemeinden genannt?

gez.
Heidi Beutin
Kreistagsabgeordnete