Sehr geehrte Frau Kühl,
nach Gesprächen mit Betriebsräten des Rettungsdienst-Verbund-Stormarn (RVS), deren Rechtsauffassung zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes wir teilen, bitten wir Sie, uns mittzuteilen:
1. Wie viel Personal- und Sachmittel sind vom Kreis als Träger des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbedarfsplan vorgesehen, um die bedarfsgerechte und leistungsfähige Sicherstellung von Notfallrettung und Krankentransport in öffentlich-rechtlicher Träger-schaft zu gewährleisten?
2. Wie viel Personal- und Sachmittel sind vom Kreis als Träger des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbedarfsplan vorgesehen, für die teilweise Übertragung an natürliche und juristische Personen des Privatrechts?
3. Wann und durch wen wurde der Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Stormarn erstellt?
4. Wann und durch wen wurde der Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Stormarn inzwischen fortgeschrieben?
5. Hat es zwischenzeitlich ohne erneute Bedarfsprüfung Veränderungen zugunsten privater Unternehmen gegeben? Wenn ja? In welchem Umfang? Wann und durch wen wurde im Genehmigungsverfahren zugunsten privater Unternehmen die Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.
6. Wurde geprüft, ob die privaten Unternehmen Tarifverträge anwenden? Wenn ja? Um welche Tarifverträge handelt es sich?
Für eine Beantwortung im Sozial- und Gesundheitsausschuss wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Fraktion der Partei DIE LINKE
Jürgen Buntkowski