16. Februar 2016

Fluglärm

Heidi Beutin, Kreistagsabgeordnete der Linken:

Ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen

an den Umweltausschuß,

betr. Sitzung am 16. Februar d. J.,

Thema: Fluglärm

  • Das Flugjahr 2015 ist nachgewiesener Maßen das zweitlauteste Flugjahr seit 1999. Die Bewohner in den An- und Abflugschneisen leiden unter dem Fluglärm, der täglich um 06:00 Uhr beginnt und häufig erst um 24:00 Uhr endet. Eine öffentliche politische Debatte zum Thema "Fluglärm im Kreis Stormarn" hat es bisher jedoch nicht gegeben. Erachtet der Kreistag das Problem als nicht relevant an?

  • Im Jahr 2015 hat es aus dem Kreis Stormarn insgesamt 2.400 Einzelbeschwerden über Fluglärm gegeben. Beschwerdegründe waren zu viele, zu laute, zu tiefe, zu späte Flugzeuge. Was unternimmt der Kreistag, damit die Fluglärmbelastung deutlich reduziert wird?

  • Im sog. 16-Punkte-Plan der Hamburger Bürgerschaft zur Fluglärmreduzierung steht, dass der Dialog mit den vom Fluglärm  betroffenen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Stormarn intensiviert werden soll. Bisher hat es hierzu jedoch keinerlei öffentliche Informations-/Diskussionsveranstaltungen gegeben, warum nicht? Und: wann gedenkt der Kreistag diesen Missstand zu beheben?

  • In den Lärmschutzaktionsplanungen der Städte und Gemeinden des Kreises Stormarn wird das bestehende Fluglärmproblem bisher nicht behandelt. Wie und wann wird diesbzgl. nachgebessert?

  • Der Ahrensburger Bürgermeister Herr Sarrach ist seit Sommer 2015 Mitglied in der Hamburger Fluglärmschutzkommission (FLSK). Seitdem hat die FLSK zweimal getagt. Über die für den Kreis Stormarn relevanten Beschlüsse wurde bisher nicht berichtet, warum nicht?



    Die Abgeordnete Beutin hat mit Schreiben vom 28. Januar 2016 eine Anfrage aus dem Bereich „Fluglärm“ an den Landrat des Kreises Stormarn gestellt.
    Diese wurde hinsichtlich etwaiger umweltrechtlicher Aspekte im Umweltausschuss am 16. Februar 2016 behandelt. Daneben gibt es noch andere mögliche fachlich betroffene Bereiche, so dass die schriftliche Antwort auf Ihre Fragen auf der Sitzung des Hauptausschusses am 16. März 2016 behandelt wird.
    Zu den einzelnen Fragen:

    •Das Flugjahr 2015 ist nachgewiesener Maßen das zweitlauteste Flugjahr seit 1999. Die Bewohner in den An- und Abflugschneisen leiden unter dem Fluglärm, der täglich um 06:00 Uhr beginnt und häufig erst um 24:00 Uhr endet. Eine öffentliche politische Debatte zum Thema "Fluglärm im Kreis Stormarn" hat es bisher jedoch nicht gegeben. Erachtet der Kreistag das Problem als nicht relevant an?

    Dazu kann ich als Verwaltung keine Antwort geben.

    •Im Jahr 2015 hat es aus dem Kreis Stormarn insgesamt 2.400 Einzelbeschwerden über Fluglärm gegeben. Beschwerdegründe waren zu viele, zu laute, zu tiefe, zu späte Flugzeuge. Was unternimmt der Kreistag, damit die Fluglärmbelastung deutlich reduziert wird?

    Der Landrat des Kreises Stormarn und damit auch der Kreis bei der Thematik „Fluglärmbelastung“ keine gesetzliche Zuständigkeit.

    •Im sog. 16-Punkte-Plan der Hamburger Bürgerschaft zur Fluglärmreduzierung steht, dass der Dialog mit den vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Stormarn intensiviert werden soll. Bisher hat es hierzu jedoch keinerlei öffentliche Informations-/Diskussionsveranstaltungen gegeben, warum nicht? Und: wann gedenkt der Kreistag diesen Missstand zu beheben?

    Für den Bereich Fluglärm gibt es eine sogenannte Fluglärmschutzkommission (FLSK). Diese ist nach § 32b Luftverkehrsgesetz an jedem deutschen Verkehrsflughafen zu bilden, für den ein Lärmschutzbereich nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm festgesetzt ist.
    Die Fluglärmschutzkommission hat die Aufgabe, die Genehmigungsbehörde (das ist in Hamburg die Wirtschaftsbehörde) sowie die für die Flugsicherung zuständige Stelle (Deutsche Flugsicherung GmbH - DFS) bei Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten. Sie wirkt z.B. an der Festlegung von Abflugstrecken mit, die auf Vorschlag der DFS nach Anhörung der Fluglärmschutzkommission vom Luftfahrtbundesamt als Verordnung erlassen werden.
    Die Kommission hat ein Vorschlagsrecht für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm oder zur Verringerung der Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge. Falls Genehmigungsbehörde bzw. DFS den Vorschlägen nicht folgen, müssen sie dies der Kommission unter Angabe von Gründen mitteilen. Der Kommission sollen unter anderem
    Vertreter der vom Fluglärm in der Umgebung des Flugplatzes betroffenen Gemeinden angehören. Der Bürgermeister der Stadt Ahrensburg ist Mitglied.
    Auf der 220. Sitzung der Fluglärmschutzkommission für den Flughafen Hamburg am 04. Dezember 2015 wurde unter TOP 2 der Bereich Stormarn wie folgt behandelt:
    Ergebnisse der AG Fluglärm Stormarn zur minimalen Länge des Endanflugs (Punkt 2 des 16-Punkte-Plans) (FLSK Drs. 18/15)
    Der Vertreter der FLSB berichtet über die Ergebnisse der AG, die zur Nachjustierung der Auswirkungen der geänderten Endanfluglänge eingerichtet worden war. Der durch die DFS nachträglich abschließend modifizierte Beschlussvorschlag der AG lautet:
    „Die DFS wird gebeten, für anfliegende Maschinen nach Möglichkeit immer das lärmmindernde CDO-Verfahren (continous descent operations) anzubieten“.
    In kontroverser Diskussion zeigt sich, dass diese Formulierung als zu schwach, zu ungenau oder wo-möglich unverständlich empfunden wird. Allerdings soll jedoch die formulierte Maßnahme möglichst allen Gemeinden in der Region gerecht werden.
    Nach sehr ausführlicher Debatte wird daher über folgenden Beschluss abgestimmt: „Die DFS wird aufgefordert, grundsätzlich die Anflughöhe von 3000 Fuß erst zum spätest möglichen Zeitpunkt zu unterschreiten.“
    Folgender Beschluss wird mit überwiegender Mehrheit angenommen:
    „Die DFS wird aufgefordert, grundsätzlich die Anflughöhe von 3000 Fuß erst zum spätest möglichen Zeitpunkt zu unterschreiten.“
    Hinweis: die gesamte Darstellung wurde von der Seite: hamburg.de/fluglaermkommission/ abgeschrieben. Dort gibt es ausführliche Darstellungen und Protokolle aller Sitzungen zu dieser Problematik.
    Die Antwort auf die Fragen lautet damit, dass der Kreistag des Kreises Stormarn nicht das zuständige Gremium ist, um Anfragen oder Beschwerden zu beantworten und/oder zu bearbeiten.

    •In den Lärmschutzaktionsplanungen der Städte und Gemeinden des Kreises Stormarn wird das bestehende Fluglärmproblem bisher nicht behandelt. Wie und wann wird diesbzgl. nachgebessert?

    Jede Stadt und Gemeinde kann sich an die Fluglärmschutzkommission wenden. Eine „Mitgliedschaft“ im Kreis Stormarn hat der Bürgermeister der Stadt Ahrensburg. Der Informationszugang ist für jedermann öffentlich auf der oben genannten Seite der Hansestadt Hamburg.

    •Der Ahrensburger Bürgermeister Herr Sarrach ist seit Sommer 2015 Mitglied in der Hamburger Fluglärmschutzkommission (FLSK). Seitdem hat die FLSK zweimal getagt. Über die für den Kreis Stormarn relevanten Beschlüsse wurde bisher nicht berichtet, warum nicht?

    Die Beschlüsse finden sich in den Protokollen der Fluglärmkommission. Auszugsweise habe ich das vom 04. Dezember 2015 mit dem Tagesordnungspunkt 2.) wiedergegeben.


    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Drenckhahn

    Kreis Stormarn
    Fachdienst Kommunales

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