Beschluss des Parteitags der Partei DIE LINKE vom 21./22./23. Oktober 2011 in Erfurt
Der Erfurter Parteitag hat das neue Parteiprogramm am 23. Oktober 2011 mit 503 Stimmen bei 4 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen beschlossen. Das ist eine Zustimmung von 96,9 Prozent.
Vom 17. November bis 15. Dezember 2011 wird es einen Mitgliederentscheid zur Bestätigung des Parteiprogrammes geben.
Das Programm der Partei DIE LINKE als PDF-Datei (460 kB)
Das Programm der Partei DIE LINKE als EPUB-Datei (103 kB)
Das Programm der Partei DIE LINKE als MOBI-Datei (144 kB)
1 Grundsätzlich werden für jedes Mitglied Reisekosten erstattet, wenn die Kreismitgliederversammlung oder der Kreisvorstand entsendet.
1.1 Für die Teilnahme an Kreismitgliederversammlungen werden Fahrtkosten erstattet, wenn das Mitglied die Erstattung benötigt
1.2 Gewählten Delegierten für den Landesparteitag oder Landesrat werden Fahrtkosten erstattet.
1.3 Für die Teilnahme an LAG's übernimmt der Kreisverband die Fahrtkosten, solange der Landesverband nicht dafür aufkommt.
1.4 Für die Teilnahme an Tagungen des Jugendverbandes Solid werden ebenfalls Fahrtkosten erstattet.
2 Für die Erstattung muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden und der Kreisschatzmeisterin/des Kreisschatzmeisters mit Belegen ausgehändigt werden
3 Möchte ein Mitglied auf eigenen Wunsch reisen, muss vorher bei einer Kreismitgliederversammlung oder beim Kreisvorstand einen Antrag gestellt werden. Nur nach Zustimmung werden Fahrtkosten erstattet und das Mitglied hält auf der nächsten KMV oder KV Sitzung einen Bericht über die Veranstaltung.
3.1 Bei Bedürftigkeit können auch Zuschüsse vorab gewährt werden.
4 Pro gefahrenem Kilometer werden 20 cent erstattet, wobei Hin- und Rückweg berücksichtigt werden. Es sind nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden und es ist die kürzeste Wegstrecke zu nehmen.
4.1 Parkgebühren werden ebenfalls für die Dauer der Veranstaltung erstattet.
5 Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll grundsätzlich die 2. Klasse gewählt werden. Es soll die günstigste Verbindung ausgewählt werden, sofern das nicht eine außergewöhnliche Belastung darstellt.
5.1 Außergewöhliche Belastungen sind z.B. häufiges Umsteigen mit Gepäck, „Bummelzüge“ die erheblich länger für dieselbe Strecke brauchen als IC oder ICE.
5.2 Platzreservierung zu Stoßzeiten (z.B Freitag Nachmittag) ist erlaubt.
6 Übernachtungskosten werden nur erstattet, wenn eine Heimreise nicht möglich ist, dabei soll eine günstige Unterkunft gewählt werden
6.1 Für Veranstaltungen, die einen ganzen Tag dauern, wird ein Essenszuschuss von 10 € gewährt
7 Alles weitere regelt die Landesreiseordnung
Stormarn, 21.05.2011
Änderungsnachweis:
Datum | Autor | Version | Stelle | Grund |
21.05.2011 | Martina Bornstein | 1.0 | Alles | Neues Dokument |
21.05.2011 | Martina Bornstein | 1.0 | 4. Fahrgemeinschaften bilden | Protokoll KV 14.01.2011 |
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