Beratungsstelle, Erwerbslosen- oder Sozialhilfeinitiative, Ämterbegleitung | Schleswig-Holstein
ver.di Erwerbslosenausschuß Kreis Stormarn
Mühlenstr. 7
23843 Bad Oldesloe
In unserem Erwerbslosenausschuß von ver.di treffen sich Menschen, die von Hartz IV betroffen sind und sich im in diesem Zusammenhang engagieren möchten. Wir wollen uns zusammen tun und was verändern - denn keiner muss mit seinem Ärger zu Hause bleiben! Darum wollen wir beraten, begleiten, aufklären und uns Gehör verschaffen! Zur Zeit treffen wir uns wöchentlich als AG zu aktuellen Themen. Genaue Termine erfahrt ihr unter erwerbslose-stormarn@gmx.net eine offene Beratungsstunde findet jeden 1. Mittwoch im Monat zwischen 14.00 und 16.00 Uhr statt im
ver.di -Büro,
Mühlenstr. 7,
23843 Bad Oldesloe
Die Regelung zur Aussetzung der Mietsenkungsverfahren bei zu teurem Wohnraum, welche infolge der Corona-Pandemie in das SGB II aufgenommen wurde, gilt nach einhelliger Meinung in der Rechtsprechung auch für bestehende Bedarfsgemeinschaften und nicht nur für Neufälle. ,,Dies ist aus Gleichheitsgesichtspunkten sehr wichtig und für Leistungsbeziehende in der aktuellen Situation eine große Hilfe", so die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni.
Damit sich Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen in der Zeit der Pandemie nicht auch noch um ihren Wohnraum sorgen müssen, wurde neben weiteren Regelungen auch in das Gesetz aufgenommen, dass die tatsächlichen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten, wenn Bewilligungszeiträume in der Zeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2021 beginnen (§ 67 Abs. 3 Satz 1 SGB II).
Es ist dabei weit verbreitete Ansicht, dass diese Regelung nicht nur für Erstbewilligungen gilt, sondern auch Weiterbewilligungszeiträume umfasst. Nicht anwendbar ist sie hingegen, soweit die Kosten für Unterkunft und Heizung bereits vorher auf den Mietrichtwert abgesenkt wurden (§ 67 Abs. 3 Satz 3 SGB II). ,,Es profitieren auch diejenigen Leistungsbeziehenden von dieser Sonderregelung, die beispielsweise durch den Auszug eines Bedarfsgemeinschaftsmitglieds oder durch eine Mieterhöhung plötzlich zu teuer wohnen", betont die Bürgerbeauftragte.
In der Rechtsprechung noch streitig und bisher höchstrichterlich noch ungeklärt ist dagegen die Frage, ob dies auch dann gilt, wenn man eine zu teure Wohnung anmieten möchte. ,,Ich kann Bürger*innen aktuell nicht empfehlen, sich in diesem Fall ggf. auf einstweiligen Rechtsschutz zu verlassen", mahnt El Samadoni. ,,Für Fragen stehen meine Mitarbeiter*innen Betroffenen aber gerne beratend zur Seite", so die Bürgerbeauftragte.
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Immer mehr Banken erhöhen ihre Gebühren. Wer wenig verdient oder Hartz IV bezieht, muss schauen, wo er oder sie Einsparungen vornehmen kann. Bislang mussten Kunden aktiv den den Gebührenerhöhungen widersprechen. Wer schwieg, stimmte zu. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil solche Klauseln für ungültig erklärt. Doch manche Banken nötigen ihre Kunden zur Zustimmung.
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Bislang war es so, dass Kunden es kaum bemerkten, wenn die Gebühren angehoben wurden. Denn die Banken versteckten die höheren Gebühren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kunden bekamen lediglich eine Nachricht darüber, dass die verändert wurden. Kaum jemand liest sich allerdings solche Bestimmungen im einzelnen durch.
Aufmerksam werden die meisten Menschen erst, wenn sie bemerken, dass sich die Gebühren zum Teil deutlich erhöhten. Doch dann war es meistens auch schon zu spät. Ein Widerspruch war dann nicht mehr möglich. “Das lag an bestimmten Klauseln in den AGB der Banken. Diese erlaubten es den Unternehmen, einen ausbleibenden Widerspruch als Zustimmung zu werten”, bestätigt die Verbraucherzentrale Hamburg. Der Bundesgerichtshof hatte bereits im April diese Praxis als rechtswidrig eingestuft (Az. XI ZR 26/20)
Im einzelnen hat der Bundesgerichtshof den Banken und Sparkassen es untersagt, das Schweigen der Kunden als Zustimmung bei einer Erhöhung der Gebühren zu werten. Mit einem Musterschreiben können Kunden sogar die Gebühren zurückfordern. “Manche Banken versuchen allerdings, Ansprüche mit einem Verweis auf die sogenannte Dreijahreslösung abzuwimmeln”, berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg.
Wer seine Gebühren der letzten drei Jahre zurückfordern will, muss allerdings selbst tätig werden. Von allein werden die Banken nichts unternehmen. Einen Musterbrief hierzu findet man hier. Allerdings muss man schnell sein, denn der Anspruch ist nach 3 Jahren verjährt. Das bedeutet: Bis Ende 2021 sind Forderungen des Jahres 2018 geltend zu machen, in 2022 dann alles rückwirkend bis zum 1. Januar 2019.
Doch einige Banken nehmen die Forderungen nicht einfach hin. Sie erklären, dass man angeblich nur für einen bestimmten Zeitraum die Gebühren zurückfordern könne. So schreibt die Hamburger Sparkasse laut der Verbraucherzentrale Hamburg ihren Kunden zum Beispiel: „Sie zahlen den gegenwärtig berechneten Preis seit mehr als drei Jahren ohne Beanstandungen. Damit gilt er als zwischen uns vereinbart. Rückerstattungsansprüche bestehen deshalb nicht.“
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– Erhobene Gebühren: Geld zurück von Banken und Sparkassen!
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Dreijahreslösung (Az. VIII ZR 241/15), die der Argumentation von Banken und Sparkassen zugrunde liegt, bezieht sich allerdings auf Energielieferverträge. Allerdings bezieht sich das Gericht hierbei auf Energielieferanten und nicht auf Konten. “Energieunternehmen haben wegen staatlicher Umlagen und Steuern einen weitaus geringeren Einfluss auf den Preis als Kreditinstitute auf ihre Bankgebühren” betonen die Verbraucherschützer.
Man solle sich dennoch nicht beirren lassen, so die Verbraucherzentrale. Der Bundesverband plant deshalb eine Feststellungsklage, der sich Kunden im Rahmen einer Musterfeststellungsklage anschließen können.
Aber Achtung: Auch die Banken können ihnen kündigen. Es kann also sein, dass die Bank, nachdem sie ihre Gebühren geltend gemacht haben, ihnen kündigt. Einige Banken haben dies bereits eingekündigt. „Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können”, droht die Hamburger Sparkasse bereits auf ihrer Internetseite.
Obwohl der Bundesgerichtshof die Rechte von Verbraucher/innen gestärkt hat, versuchen manche Banken dennoch, die Zustimmung zu den Gebühren quasi zu erzwingen. “Unternehmen wie die die Deutsche Bank, die Postbank oder Norisbank fordern nun Zustimmungen ein und drohen mit Kündigungen oder versuchen, Kundinnen und Kunden mit fadenscheinigen Begründungen abzuwimmeln”, warnen die Verbraucherschützer.
Es ist also wichtig, dass möglichst viele Bürger von ihrem Recht Gebrauch machen. Um so mehr Kunden diesem Gebahren widersprechen, um so weniger können es sich Banken erlauben, Kunden zu kündigen.
Wer sich auf diese Geschäftspraxis nicht einlassen will, kann auch gleich sein Konto wechseln. Auf unabhägigen Vergleichsseiten lassen sich eine Vielzahl von kostenlosen Girokonten finden. Allerdings ist es wichtig, genau zu prüfen, ob sich nicht versteckte Kontoführungsgebühren verbergen.
Achtung: Oftmals gibt es zwar keine regulären Gebühren, dafür aber saftige Gebühren für Überweisungen und Kontoauszüge. Daher schadet ein Blick auf die Gebührentabellen nicht. Allerdings gibt es eine Reihe von Angeboten, die trotzdem sich lohnen könnten.
Im Wortlaut von Katja Kipping
Vor zwei Jahren, am 05. November 2019, hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Hartz-IV-Sanktionsregimes als verfassungswidrig eingestuft. Mit klaren Worten urteilte das Gericht: "Die Menschenwürde ist ohne Rücksicht auf Eigenschaften und sozialen Status, wie auch ohne Rücksicht auf Leistungen garantiert, sie muss nicht erarbeitet werden, sondern steht jedem Menschen aus sich heraus zu. Die eigenständige Existenzsicherung des Menschen ist nicht Bedingung dafür, dass ihm Menschenwürde zukommt; die Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches Leben zu schaffen, ist vielmehr Teil des Schutzauftrags des Staates."
An der Menschenwürde kürzt man nicht
Die Fraktion DIE LINKE fordert Sanktionsfreiheit im Sozialrecht, denn an der Menschenwürde kürzt man nicht. Zahlreiche Sozialverbände, und Hartz-IV-Initiativen und selbst einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern haben sich diese Position zu eigen gemacht. Sie alle wissen: Sanktionen zerstören das Vertrauen zwischen Behördenmitarbeitern und Sozialleistungsbeziehenden. Sie führen für die Betroffenen in die Schuldenfalle und bedeuten schlimmstenfalls Wohnungslosigkeit und Ernährungsarmut. Sie betreffen im Haushalt lebende Kinder und sie sind häufig rechtswidrig.
Die geltenden Sanktionsregelungen im Sozialrecht hat das Bundesverfassungsgericht in großen Teilen als unverhältnismäßig eingestuft, eine Dienstanweisung aus dem Sozialministerium hat sie daraufhin vorläufig ausgesetzt. Das Gericht hat speziell die besonders harten Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige sowie die vollständige Leistungskürzungen für unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Trotz der partiellen Aussetzung dieser extrem harten Sanktionsreglungen wird weiter sanktioniert. Auch in der Coronakrise lebten gut hunderttausend Kinder in Haushalten, die von einer Sanktion betroffen waren. Fast jeder zweite Widerspruch (48 %), der entschieden wurde, und fast zwei Drittel aller durch Entscheidung, Anerkenntnis oder Vergleich beendeten Klagen (70 %) gegen Sanktionen ist mindestens teilweise erfolgreich.
Kein Recht auf Faulheit auf der Regierungsbank
Diesen Zustand zu beenden ist nicht die Aufgabe von Gerichten, sondern von der Politik. Es gibt kein Recht auf Faulheit auf der Regierungsbank. Die GroKo hat zwei Jahre dabei versagt, eine verfassungskonforme Gesetzesnovelle auf den Weg zu bringen und auch die Ampelkoalition erteilt im Sondierungspapier der Sanktionsfreiheit eine klare Absage: "An Mitwirkungspflichten halten wir fest." Das riecht nach Groko-Weiterso statt Mut zum sozialpolitischen Neuanfang.
DIE LINKE hat sich u.a. gegründet um Hartz-IV zu überwinden. Auch wenn die nächste Bundesregierung Hartz-IV in "Bürgergeld" umbenennen sollte, werden wir im Bundestag als einzige Fraktion konsequent für Sanktionsfreiheit und eine Überwindung des Hartz-IV-Systems durch eine Sanktionsfreie Mindestsicherung streiten.
Jeder Bescheid vom Jobcenter muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, um die Betroffenen über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Immer wieder sind diese Belehrungen aber unvollständig oder irreführend, wodurch auch der Bescheid an sich rechtswidrig wird. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat nur geurteilt, dass sich hierdurch auch die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs verlängert.
Mehr anzeigen (sie werden weitergeleitet zu website https://www.gegen-hartz.de)
Der Bundesrat will heute über die Regelsätze im Hartz-IV-System entscheiden. Die Linksfraktion kritisiert die geplante Anpassung des Regelsatzes um monatlich drei Euro ab kommendem Jahr als deutlich zu gering.
Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, hält dazu fest:
"Mit der Anpassung der Regelbedarfe verletzt die Bundesregierung den grundgesetzlichen Auftrag, Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben zu ermöglichen.
Hartz-IV-Betroffene, Sozialverbände sowie die Fraktion DIE LINKE kritisieren seit Langem, dass die Regelbedarfe durch willkürliche Abschläge kleingerechnet werden. Mit der diesjährigen Regelbedarfsanpassung sorgt die Regierung jedoch für einen Kaufkraftverlust, weil ihre Berechnungen gleich durch zwei Sondereffekte nach unten verzerrt werden.
Der Index, aus dem die Anpassung abgeleitet wird, wird durch die zeitweilige Absenkung der Mehrwertsteuer nach unten verzerrt. Durch Kurzarbeit wird die ebenfalls im Index enthaltene Nettoentgeltsumme gedrückt, da das Kurzarbeitergeld nicht in die Berechnung einbezogen wird.
Die Bundesregierung hat fahrlässig oder vorsätzlich versäumt, eine Regelung zu schaffen, die diese Effekte berücksichtigt. Dies wird sich in noch längeren Schlangen an den Lebensmitteltafeln und leeren Tellern am Monatsende niederschlagen."
Immer mehr Hartz IV Bezieher sind von einer Wohnkostenlücke betroffen. Das ergab eine kleine Anfrage der Fraktion “Die Linke” im deutschen Bundestag an die Bundesregierung. Demnach muss jeder fünfte Arbeitslosengeld II Bezieher selbst die Mietkosten vom Regelsatz aufstocken.
Normalerweise werden die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Allerdings nur, wenn die Wohnkosten den ortsüblichen Vorgaben der Jobcenter bzw. Kommunen entsprechen. Nun muss aber jeder fünfte Hartz IV Betroffene höhere Wohnkosten zahlen, als vom Jobcenter erstattet werden. Das ergab eine Antwort der Bundesregierung an die Fraktion “Die Linke”.
Die Differenz zwischen den tatsächlich anfallenden und den als angemessenen geltenden Wohnkosten wird als Wohnostenlücke bezeichnet. Diese Wohnkostenlücke beträgt im Schnitt 86 Euro. Diese Summe müssen die betroffenen Haushalte aus dem ohnehin zu niedrig bemessenen Regelbedarf aufwenden.
Dieser Betrag ist allein in den vergangenen fünf Jahren um fast 12 Prozent gestiegen. Das Geld fehlt den Betroffenen für Essen, Bekleidung und Haushaltsführung, sie müssen sich die Wohnkostenlücke im wahrsten Sinne des Wortes vom Munde absparen.
Katja Kipping (Die Linke) erklärte dazu: “Dies Reglungen zur Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Bestimmung der Angemessenheitsgrenzen durch die Kommunen sind erkennbar unzureichend. Sie halten mit den steigenden Wohnkosten insbesondere in Ballungsräumen nicht Schritt.”
“Für Hartz IV-Betroffene ist es ohnehin oft schwer Wohnraum zu finden. Dass sie häufig einen Teil des Regelbedarfes aufwenden müssen, führt zu eklatanter Unterversorgung und gravierender Armutsbetroffenheit”, so Kipping weiter.
Die Linke fordert die Bundesregierung dazu auf, “endlich zu handeln”. Es bedürfe “realistischere bundesweite Standards für die Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen”, so Kipping. Zumindest in den ersten zwei Jahren sollten die Wohnkosten in tatsächlicher Höhe übernommen werden. “Wer in Hartz IV fällt, sollte sich lieber auf die Jobsuche anstatt um die Suche einer neuen Wohnung kümmern können.”
Das Jobcenter muss nach erfolgreichem Eilantrag zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken verschicken oder als Geldleistung hierfür monatlich weitere 129,- € zahlen.
Mit dem am 12.02.2021 veröffentlichtem Beschluss hat die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe dem Eilantrag eines Arbeitsuchenden auf Gewährung eines im Epidemie-bedingten Einzelfall unabweisbaren Hygienebedarfs an FFP2-Masken bis zum Sommeranfang am 21.06.2021 stattgegeben.
Die Kammer meint, ein besonderer Mehrbedarf an wöchentlich 20 FFP2-Masken sei glaubhaft gemacht. Ohne Mund-Nasen-Bedeckungen dieses Standards seien Empfänger:innen von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf sozialen Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt. Nach drei Monaten Lockdown müssten Arbeitsuchende wieder am Gemeinschaftsleben in einer dem sozialen Existenzminimum entsprechenden Art und Weise teilnehmen können.
Auf Alltagsmasken oder OP-Masken müssten sie sich nicht verweisen lassen. Diese seien für den Infektionsschutz vor SARS-Cov-2-haltigen Aerosolen in der Straßenbahn, im Supermarkt, im Treppenhaus, im Wartezimmer, in der Leichenhalle, etc. – auch angesichts der Virusvarianten – nicht gut genug geeignet. Wer bei der Verrichtung alltäglicher Erledigungen trotzdem lediglich eine OP-Maske gebrauche und einen Mitmenschen mit dem lebensgefährlichen Virus anstecke, schädige eine andere Person an der Gesundheit und verstoße gegen das gesetzliche Verbot gefährlicher Körperverletzungen. Dieses verbotswidrige Verhalten sei auch nicht allein deswegen außerhalb von Krankenhäusern oder Pflegeheimen erlaubt, weil die CoronaVO FFP2-Masken lediglich dort vorschreibe und andernorts OP-Masken genügen lasse.
Die Anerkennung individueller Mehrbedarfe an FFP2-Masken diene nicht nur der Befriedigung privater Bedürfnisse. Sie bezwecke den Infektionsschutz der Allgemeinheit vor einer weiteren Verbreitung des Virus. Zur effektiven Abwehr dieser gesteigerten Ansteckungsgefahr müsse die Mehrbedarfsgewährung wöchentlich 20 FFP2-Masken umfassen. Dem Infektionsschutz werde ein Bärendienst erwiesen, falls nicht mindestens täglich eine neue Maske sowie durchschnittlich ca. zwei weitere neue Ersatz-FFP2-Masken bereitgestellt würden. Es sei davon auszugehen, dass wenige Personen bereit und fähig seien, fortlaufend zuverlässig die sehr hohen Sorgfaltsanforderungen an die private Wiederverwendung von FFP2-Masken zu erfüllen. Diese seien zum Einmalgebrauch für geschultes Medizinpersonal konstruiert. Ohne die Beachtung der zum Trocknen notwendigen Hygiene-Routinen würden ggfs. über mehrere Tage und Wochen hinweg für den Infektionsschutz ungeeignete oder sogar virushaltige Masken getragen. Diese erweckten nur den falschen Anschein des Infektionsschutzes. Der massenhaft irreführende Anschein der Verwendung pandemie-adäquater FFP2-Masken wäre aber dem Infektionsschutz nicht zu-, sondern abträglich.
Der Kammerbeschluss ist rechtskräftig.
Nach der online verfügbaren Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es bundesweit im Januar 2021 insgesamt 5.351.000 Empfänger:innen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Quelle: Pressemitteilung des SG Karslruhe v.12.02.2021
Am 19. Dezember 2003, vor 16 Jahren, stimmte der Vermittlungsausschuss des deutschen Bundestages über die Hartz-Gesetze ab. Noch am gleichen Tag wurden die Hartz-Gesetze verabschiedet. Dazu erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:
Als Hartz IV verkündet und in einer ganz großen Koalition beschlossen wurde, protestierte unsere Partei zusammen mit vielen Erwerbslosen und Aktiven dagegen. Damals plakatierten wir "Hartz IV ist Armut per Gesetz". Was mussten wir uns nicht alles dafür anhören. Inzwischen ist mit offiziellen Zahlen belegt: Die Armutslücke, also die Differenz zwischen der Armutsrisikogrenze und einer durchschnittlichen Hartz IV-Leistung für einen alleinstehenden Erwachsenen, beträgt 390 Euro.
Hartz IV, das bedeutet auch soziale Spaltung. Seit 2005 ist das real verfügbare Einkommen der ärmsten 10 Prozent in der Bevölkerung um 1,5% gesunken, während das Einkommen der reichsten 10 Prozent um 6% gestiegen ist.
Hartz IV, das bedeutet auch Arbeitsvermittlung nach Drehtüreffekt. Mehr als jede dritte Arbeitsaufnahme aus Hartz IV heraus ist kürzer als 6 Monate - kaum ist man raus, ist man wieder drin. Rund jede 2. Arbeitsaufnahme führt nicht aus dem Bezug heraus, weil der Lohn zu niedrig ist.
Hartz IV, das ist auch ein Angriff auf die Arbeitsstandards. Denn die Angst davor, in das Sanktionsregime zu fallen, führt zu einer höheren Bereitschaft, niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren.
Nun, 16 Jahre später, setzte sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass diese Kritik berechtigt war. Nach und nach rücken diejenigen von Hartz IV ab, die damals noch dafür waren. Wir begrüßen diesen Erkenntnisfortschritt. Nur muss der jetzt auch praktische Folgen haben.
Insofern ist das morgige Jubiläum ein Anlass, um zu sagen: Wir brauchen eine Mehrheit im Bundestag, um Hartz IV zu überwinden: Durch gute Arbeit, durch ein Arbeitslosengeld plus und durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung. Für eine Gesellschaft frei von Armut.
Hat ein Hartz-IV-Bezieher einen weiten Weg zur Arbeit, ist es zumutbar, dass er zehn Kilometer mit dem Rad fährt, wenn es keine öffentlichen Verkehrsmittel gibt.
Ein 18-jähriger Auszubildender mit 628 Euro Nettolohn beantragte ein Darlehen, um für 4 500 Euro ein Auto zu kaufen. Er arbeitete im Schichtdienst bis 20 Uhr, mitunter auch bis 22 Uhr. Der letzte Bus fuhr aber schon um 19 Uhr.
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen lehnte den Antrag ab.
Einem erwachsenen, gesunden Leistungsempfänger sei es zumutbar, zweimal täglich eine Strecke von sogar bis zu zehn Kilometern per Rad zurückzulegen. Im konkreten Fall waren es bis zum nächsten Bahnhof mit Nahverkehrszügen im Stundentakt lediglich 5,5 Kilometer Strecke ohne nennenswerte Steigungen oder Gefahren. Das könne auch in den Herbst- und Wintermonaten nach 20 Uhr verlangt werden (Az. L 15 AS 200/19 B ER).
aus Stiftung Warentest
Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Die Hartz IV-Sanktionen verstoßen zum Teil der bundesdeutschen Verfassung. Kürzungen der Regelleistungen dürfen weiterhin bis zu 30 Prozent bei Ablehnung einer Arbeitsstelle erfolgen (AZ: 1 BvL 7/16).
Sanktionen über dem Maß, also 60 oder gar 100 Prozent sind durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Auch die Kosten der Unterkunft dürfen als Sanktion nicht gestrichen oder gekürzt werden. Terminliche Versäumnissen im Jobcenter oder die Sanktionen gegen junge Leistungsbezieher unter 25 Jahre waren heute nicht Gegenstand des Urteils.
Die Richter stellten im Grundsatz infrage, ob die Sanktionen ihr Ziel, die Integration in den Arbeitsmarkt, überhaupt erreichen. Hartz IV Beziehenden müsse die Gelegenheit gegeben werden, “ihr eigenes Verhalten selbst abzuwenden und Sanktionen dadurch zu verhindern”. Es sei auch Verfassungswidrig “Anforderungen an Leistungsbezieher zustellen, die nicht erfüllt werden können”.
Während der Verhandlung, die seit Januar diesen Jahres laufen, wurde den Expertisen und Postionen von Erwerbsloseninititiven und Sozialverbänden Gehör verschafft. Die Richter stützten sich in vielen Teilen in ihrem Urteil auf die Untersuchungen der Verbände.
Der Gesetzgeber hat nun den Auftrag neue Regeln bei den Sanktionen zu schaffen. Bis dahin gilt eine Übergangsregel. Nun müssen laut dem Gericht die Jobcenter “außergewöhnliche Härten” berücksichtigen. Leistungskürzungen dürfen nur noch bis 30 Prozent erfolgen. Nach Ansicht der Richter und nach den dargelegten Fakten führen Hartz 4 Sanktionen nur selten dazu, dass sich Leistungsberechtigte einem Job nachgehen. Dargelegt wurden ausführlich negative Effekte durch Sanktionen. Positive Effekte konnten nicht im ausreichenden Maße dargelegt werden.
Der Chef der Bundesagentur für Arbeit Detlef Scheele kündigte eine rasche Überprüfung der bestandsfähigen Bescheide an, die eine Minderung des Regelsatzes bei Verstößen um mehr als 30 Prozent vorsehen. „Aber da werden wir uns jetzt mit dem Bundesarbeitsministerium und der Bundesregierung zusammensetzen und mit den Ländern, wie wir damit umgehen”, sagte er in einer ersten Stellungnahme.
Hartz IV-Betroffene bekommen 538 Millioen Euro im Jahr zu wenig für die Kosten der Unterkunft ausgezahlt. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der LINKEN hervor. Diese "Wohnkostenlücke" müssen die Hartz IV-Betroffenen aus eigener Tasche bezahlen. Dazu sagt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:
Die steigenden Mieten machen auch vor Hartz IV-Betroffenen nicht halt. Die Vorgaben der Jobcenter für die Kosten der Unterkunft tragen dem aber nicht Rechnung. 538 Millionen mussten sich Hartz IV-Betroffene 2018 vom Munde absparen. Seit dem Beginn der statistischen Erfassung 2011 bis 2018 insgesamt gar 4,8 Milliarden Euro. Dieses Geld fehlt Menschen, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen, darunter Alleinerziehende und Aufstockende.
Fast jede vierte Bedarfsgemeinschaft in einer Mietwohnung ist davon betroffen, genau 546.000. Darunter sind rund 200.000 Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind. Rund 117.000 Bedarfsgemeinschaften in der Wohnkostenlücke sind Alleinerziehende.
Und es geht nicht um Kleinbeträge. Der jährliche Fehlbetrag 2018 beträgt im Durchschnitt pro Bedarfsgemeinschaft 985 Euro. Das sind im Durchschnitt über 80 Euro monatlich, die die Betroffenen vom bereits zu geringen Hartz IV Regelsatz bestreiten müssen. Das Geld fehlt im täglichen Leben für Schulsachen, für Reparaturen, für gesunde Ernährung. Für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Kind sind es gar 1.137 Euro, für Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaften 1.063 Euro.
Wir als LINKE fordern, dass bundesweite verbindliche Kriterien für die Kosten der Unterkunft festgelegt werden, die auch tatsächlich ausreichen, um eine taugliche Wohnung zu bezahlen. Die Linke fordert das Recht auf ein Leben ohne Existenzangst und Not für Alle ein.
Die Wohnkostenlücke ist ein Beispiel von vielen, das zeigt: Hartz IV muss grundlegend überwunden werden, durch gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung von mindestens 1050 Euro.
Zu den Reformplänen von Arbeitsminister Hubertus Heil für den Arbeitsmarkt und Sozialstaat erklärt Katja Kipping, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:
Die meisten dieser Vorschläge verbleiben im Klein-Klein. Aber der Modus der kosmetischen Korrekturen hilft uns nicht mehr weiter. Selbst bei diesen Schritten ist es völlig unklar, ob sie mit der CDU/CSU eine Chance haben. Solange die Union in der Bundesregierung ist, wird es keinen wirklichen sozialen Fortschritt geben.
Notwendig wären vier grundlegende Veränderungen: erstens soziale Garantien, die alle vor Armut schützen. Das setzt einen wirklichen Bruch mit der Hartz-IV Sanktionslogik voraus. Zweitens brauchen wir massive Investitionen in die soziale Infrastruktur. Drittens wird die Weiterentwicklung der jetzigen Pflege- und Krankenkassen zu einer solidarischen Gesundheitsversicherung für alle gebraucht. Und viertens müssen unsicherere Jobs in gute Arbeit umgewandelt werden, die zum Leben passt. Das bedeutet z. B. die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung.
Katja Kipping
Am 20. September ist Weltkindertag, in Thüringen ist das ein Feiertag. , Vorsitzende der Partei DIE LINKE, dazu:
Der Weltkindertag sollte ein Tag sein, der daran erinnert, dass alle Kinder das Recht auf einen guten Start ins Leben haben, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft. Doch leider hängen bei uns schon die Bildungserfolge der Kinder stark vom Kontostand ihrer Eltern ab. So wissen wir, dass aus nicht armen Haushalten sich jedes zweite Kind für ein Gymnasium entscheidet, aus armen Haushalten aber noch nicht einmal jedes vierte.
Um das zu ändern, brauchen wir längeres gemeinsames Lernen und kleinere Klassen, damit die Lehrkräfte Zeit für alle Schülerinnen und Schüler haben. Wir müssen endlich auch in unserem Bildungssystem dem Umstand Rechnung tragen, dass Kinder Unterschiedliches von ihrem Elternhaus mit auf den Weg bekommen.
Über das Bildungssystem hinaus brauchen Kinder außerdem soziale Sicherheit. Natürlich ist Geld nicht alles, aber zu einer unbeschwerten Kindheit gehört die Freiheit von Existenzängsten und Armut. Deshalb engagiert sich die Linke für eine Kindergrundsicherung von rund 600 €, die alle Kinder und Jugendlichen garantiert vor Armut schützt.
Der Weltkindertag sollte ein Anlass sein, die Situation aller Kinder in den Fokus zu rücken. Da freut es mich ganz außerordentlich, dass das Land Thüringen diesen Tag zum Feiertag erklärt hat. Denn ein Feiertag ist immer auch ein besonderer Anlass für Familien, Nachbarn und Freunde, Zeit miteinander zu verbringen, jenseits des Alltagstrotts.